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Aktuelles

Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!

So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.

Zu Weihnachten Sicherheit verschenken

15.11.2016 | FAHRSCHUL-WISSEN

Ein Gutschein für den Führerschein Wer den alljährlichen Stress zur Adventszeit reduzieren will, sollte sich frühzeitig Gedanken über Weihnachtsgeschenke machen. Gerade für Teenager fällt es jedoch häufig schwer, sinnvolle Überraschungen zu finden, über die sie sich freuen, mit denen aber auch die Eltern glücklich sind. Da kommt die Gutschein-Aktion der Fahrschule David GmbH zur rechten Zeit: die Fahrschule David GmbH bietet allen, deren Kinder, Enkel oder auch Geschwister im nächsten Jahr mit dem Führerschein beginnen wollen, Geschenkgutscheine für die Ausbildung an. Und nicht nur das: Im Aktionszeitraum verdoppelt die Fahrschule David GmbH den jeweiligen Wert des Gutscheins! „Interessierte könen bei uns Gutscheine für 10, 25 oder 50 Euro kaufen, deren tatsächlicher Wert für den Beschenkten dann jeweils 20, 50 oder 100 Euro beträgt“, erläutert Fahrlehrer Jürgen David die Aktion. „Bei der Anmeldung zum Führerschein kann der Gutschein dann bei uns eingelöst werden – je einer pro neuem Fahrschüler.“ Die Aktion soll junge Menschen und ihre Eltern darin bestärken, bei der Fahrschulwahl auf Qualität zu achten. „Wer nur auf den Preis schaut, landet schnell bei einer Fahrschule, die verspricht, Schüler mit wenigen Fahrstunden zum Ziel zu bringen“, so Herr Jürgen David. „Wie viele Stunden jemand braucht, hängt jedoch ganz von den persönlichen Stärken und Schwächen ab. Jeder Schüler sollte genau so viele Stunden nehmen, wie nötig sind, um ihn zu einem sicheren und verantwortungsvollen Fahrer zu machen.“ Mit der Gutscheinaktion bietet die Fahrschule David GmbH Gelegenheit, die Kosten für die Ausbildung zu reduzieren, ohne dass dabei die Qualität leidet. Eine lohnenswerte Aktion, bei der alle gewinnen: Die Fahrschüler und ihre Eltern sparen bares Geld und auf unseren Straßen sind hoffentlich bald noch mehr sichere und verantwortungsbewusste Fahrer unterwegs! Infos zum Aktionszeitraum und natürlich die Gutscheine selber bekommen Sie in der Fahrschule: Fahrschule David GmbH, Münchenerstr. 17, 82362 Weilheim oder in den Filialen in Penzberg und Seeshaut. Fragen beantwortet das Team der Fahrschule David GmbH gern unter der Durchwahl 0881-1233 oder 08856/8309659.

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Beleuchtung im Herbst und bei Nebel

01.11.2016 | FAHRSCHUL-NEWS

Im Herbst werden die Tage kürzer und häufig taucht Nebel auf. Daher sollte man daran denken, dass bei Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, die Fahrzeugbeleuchtung zu benutzen ist. Diese darf nicht verdeckt oder verschmutzt sein. Bei solchen Witterungsverhältnissen, darf nicht mit Standlicht alleine gefahren werden. Folgende Tipps könnten Euch helfen: Rechtzeitiges Abblenden Wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert, muss das Fernlicht ausgeschaltet werden. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren. Abblendlicht am Tag Behindern Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Erhebliche Sichtbehinderung und damit die Verpflichtung zur Einschaltung des Abblendlichts ist nach der Rechtsprechung z.B. anzunehmen, wenn auf der Autobahn oder auf sonstigen Schnellverkehrsstraßen die Sicht weniger als 150 m beträgt, wenn auf anderen außerörtlichen Straßen eine Sichtweite von 100–120 m unterschritten wird oder wenn innerorts eine Sichtweite von unter 60–70 m vorliegt. Nebelscheinwerfer Nur wenn die Sicht so erheblich behindert ist, dass die Voraussetzungen für die Benutzung von Abblendlicht am Tag gegeben sind, dürfen die Nebelscheinwerfer angemacht werden. Wenn das Fahrzeug mit zwei Nebelscheinwerfern ausgestattet ist und diese beide eingeschaltet sind, dann darf anstatt des Abblendlichts zusätzlich das Standlicht benutzt werden.  Nebelschlussleuchte Die Nebelschlussleuchte darf nicht schon bei erheblicher Sichtbehinderung, sondern erst bei einer Sichtweite von unter 50 m eingeschaltet werden, andernfalls verkehrt sich ihr Zweck ins Gegenteil - der nachfolgende Verkehr wird geblendet. Fahrverhalten bei Nebel Nebelfahrten erfordern eine erhöhte Aufmerksamkeit des Fahrers. Es sollte jegliche Ablenkung vermieden werden. Das Tempo soll ebenfalls der Sichtweite angepasst werden. Hilfe für die richtige Geschwindigkeit bieten die Leitpfosten, die meist im Abstand von 50 m stehen. Sieht man nur einen Leitpfosten, darf man nicht schneller als 50 km/h fahren.

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