Aktuelles
Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!
So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.
Nix zu schreiben? Bock auf Block?
18.11.2016 | FAHRSCHUL-NEWSNix zu schreiben? Bock auf Block? Du sitzt in der Schule und hast mal wieder keinen B(l)ock mitzuschreiben? Da haben wir doch was für Dich. Bei uns gibt es jetzt den Erfolgsblock! ... und das sehr kostengünstig, nämlich umsonst! Pause? Leerlauf? Lehrer zu spät? Dann nutze die Zeit für Deine Zukunft! Das geht jetzt ganz einfach - mit unserem Erfolgsblock! Einen Schreibblock musst du eh immer dabei haben. Doch anstatt auf den Rändern herum zukritzeln, wenn es mal wieder langweilig ist, lernst Du damit jetzt ganz nebenbei für Deinen Führerschein! Auf jedem Blatt findest Du unten eine der 96 kniffligsten Führerscheinfragen, die Du lösen, mit dem Sitznachbarn diskutieren oder gegenseitig abfragen kannst. Auf der letzten Seite kannst Du die richtigen Antworten nachschlagen und dabei prüfen, wie fit Du schon in der Theorie bist. So bist Du immer im Thema und kannst die Zeit, in der Du sonst Prüfungsbögen wälzen würdest, für schönere Dinge nutzen. Worauf wartest Du noch? Sichere Dir gleich Deinen Erfolgsblock und komm einfach rein in eine unserer Filialen. Dort bekommst Du von unseren freundlichen Büromitarbeitern Deinen Erfolgsblock ausgehändigt.
Mehr erfahren >Zu Weihnachten Sicherheit verschenken
15.11.2016 | FAHRSCHUL-WISSENEin Gutschein für den Führerschein Wer den alljährlichen Stress zur Adventszeit reduzieren will, sollte sich frühzeitig Gedanken über Weihnachtsgeschenke machen. Gerade für Teenager fällt es jedoch häufig schwer, sinnvolle Überraschungen zu finden, über die sie sich freuen, mit denen aber auch die Eltern glücklich sind. Da kommt die Gutschein-Aktion der Fahrschule David GmbH zur rechten Zeit: die Fahrschule David GmbH bietet allen, deren Kinder, Enkel oder auch Geschwister im nächsten Jahr mit dem Führerschein beginnen wollen, Geschenkgutscheine für die Ausbildung an. Und nicht nur das: Im Aktionszeitraum verdoppelt die Fahrschule David GmbH den jeweiligen Wert des Gutscheins! „Interessierte könen bei uns Gutscheine für 10, 25 oder 50 Euro kaufen, deren tatsächlicher Wert für den Beschenkten dann jeweils 20, 50 oder 100 Euro beträgt“, erläutert Fahrlehrer Jürgen David die Aktion. „Bei der Anmeldung zum Führerschein kann der Gutschein dann bei uns eingelöst werden – je einer pro neuem Fahrschüler.“ Die Aktion soll junge Menschen und ihre Eltern darin bestärken, bei der Fahrschulwahl auf Qualität zu achten. „Wer nur auf den Preis schaut, landet schnell bei einer Fahrschule, die verspricht, Schüler mit wenigen Fahrstunden zum Ziel zu bringen“, so Herr Jürgen David. „Wie viele Stunden jemand braucht, hängt jedoch ganz von den persönlichen Stärken und Schwächen ab. Jeder Schüler sollte genau so viele Stunden nehmen, wie nötig sind, um ihn zu einem sicheren und verantwortungsvollen Fahrer zu machen.“ Mit der Gutscheinaktion bietet die Fahrschule David GmbH Gelegenheit, die Kosten für die Ausbildung zu reduzieren, ohne dass dabei die Qualität leidet. Eine lohnenswerte Aktion, bei der alle gewinnen: Die Fahrschüler und ihre Eltern sparen bares Geld und auf unseren Straßen sind hoffentlich bald noch mehr sichere und verantwortungsbewusste Fahrer unterwegs! Infos zum Aktionszeitraum und natürlich die Gutscheine selber bekommen Sie in der Fahrschule: Fahrschule David GmbH, Münchenerstr. 17, 82362 Weilheim oder in den Filialen in Penzberg und Seeshaut. Fragen beantwortet das Team der Fahrschule David GmbH gern unter der Durchwahl 0881-1233 oder 08856/8309659.
Mehr erfahren >Alle Jahre wieder ...
15.11.2016 | FAHRSCHUL-WISSENLieber Fahrfreund, auch wenn es jetzt noch ziemlich lange hin zu sein scheint: Weihnachten kommt schneller als Du denkst. Und spätestens in der Adventszeit startet der alljährliche Geschenkestress. Damit Du dieses Jahr nicht auf den letzten Drücker durch die Geschäfte rennen musst, um Deine Freunde und Familie zu überraschen, haben wir Dir schon einmal ein paar tolle Geschenkideen zusammengestellt. Lies gleich weiter! Einen entspannten November wünscht Dir Dein Team von der {fahrschule}
Mehr erfahren >Wie geht es eigentlich richtig? Vorrang Fußgänger!
12.11.2016 | FAHRSCHUL-NEWSIn der Praxis kommt es immer wieder zu Irritationen wann ich eigentlich Fußgänger vorlassen muss und wann nicht! Grundsätzlich gilt es natürlich zuallererst zu beachten, dass ich im Zweifelsfall verpflichtet bin Rücksicht zu nehmen - soll heißen, auch wenn der Fußgänger keinen Vorrang hat, fahre Ihn bitte nicht um! Die im Bild gezeigte Situation mit zwei Fußgängern, soll also erst mal für die rechtliche Klärung dienen: Den in grün dargestellten Fußgänger musst Du nicht vorlassen, aber den in rot! Grundlage des Ganzen ist, dass Du IMMER wenn Du ab/einbiegst JEDEN, der sich in, oder gegen Deine ursprüngliche Bewegungsrichtung geradeaus bewegt vorlassen musst (so z.B. beim Linksabbiegen auch den entgegenkommenden Verkehr)! Aber auch beim Verlassen eines Kreisverkehres haben Fußgänger Vorrang (ja, auch ohne Zebrastreifen), so dass unter Umständen deshalb im Kreisverkehr gewartet werden muss. Das praktische Problem ist, dass die Fußgänger sich oft nicht trauen und deshalb einfach stehen bleiben, es ist aber notwendig, dass Du trotzdem deutlich machst, dass Du ihn rüber lassen möchtest, wenn er dann winkt, o.ä. dann ist es okay zu fahren! Grundsätzlich Vorrang haben Fußgänger auch beim Verlassen eines Grundstücks (auch Tankstellen), oder eines verkehrsberuhigten Bereichs und selbstverständlich am "Zebrastreifen"!
Mehr erfahren >Durch den Winter? Aber sicher!
05.11.2016 | FAHRSCHUL-NEWSMit dem richtigen Fahrverhalten und einer optimalen Fahrzeugausrüstung lässt sich auch bei Schnee und Eis die Fahrt mit dem Auto meistern. Unsere Tipps Vor dem Losfahren: Befreit das Fahrzeug komplett von Schnee und Eis. Klopft eure Schuhe vor dem Einsteigen ab. Je höher die Luftfeuchtigkeit im Auto, desto schneller beschlagen die Scheiben. Beim Losfahren: Schaltet – wenn vorhanden – die Klimaanlage ein. Stellt das Gebläse auf hohe und die Temperatur auf höchste Stufe. Richtet die Luftdüsen auf die Scheiben. Lasst den Wagen nicht im Stand warmlaufen. Fahren bei Schnee und Eis: Fahrt bei glatter Fahrbahn im zweiten Gang an. Geht behutsam mit dem Gaspedal um. Trennt Lenkvorgänge zeitlich vom Gas geben. Vermeidet ruckartige Lenkbewegungen. Kommt euer Fahrzeug dennoch ins Schleudern: Auskuppeln und schnell, aber gefühlvoll gegenlenken. Reagiert das Fahrzeug nicht mehr aufs Lenken: Vollbremsung!
Mehr erfahren >Beleuchtung im Herbst und bei Nebel
01.11.2016 | FAHRSCHUL-NEWSIm Herbst werden die Tage kürzer und häufig taucht Nebel auf. Daher sollte man daran denken, dass bei Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, die Fahrzeugbeleuchtung zu benutzen ist. Diese darf nicht verdeckt oder verschmutzt sein. Bei solchen Witterungsverhältnissen, darf nicht mit Standlicht alleine gefahren werden. Folgende Tipps könnten Euch helfen: Rechtzeitiges Abblenden Wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert, muss das Fernlicht ausgeschaltet werden. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren. Abblendlicht am Tag Behindern Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Erhebliche Sichtbehinderung und damit die Verpflichtung zur Einschaltung des Abblendlichts ist nach der Rechtsprechung z.B. anzunehmen, wenn auf der Autobahn oder auf sonstigen Schnellverkehrsstraßen die Sicht weniger als 150 m beträgt, wenn auf anderen außerörtlichen Straßen eine Sichtweite von 100–120 m unterschritten wird oder wenn innerorts eine Sichtweite von unter 60–70 m vorliegt. Nebelscheinwerfer Nur wenn die Sicht so erheblich behindert ist, dass die Voraussetzungen für die Benutzung von Abblendlicht am Tag gegeben sind, dürfen die Nebelscheinwerfer angemacht werden. Wenn das Fahrzeug mit zwei Nebelscheinwerfern ausgestattet ist und diese beide eingeschaltet sind, dann darf anstatt des Abblendlichts zusätzlich das Standlicht benutzt werden. Nebelschlussleuchte Die Nebelschlussleuchte darf nicht schon bei erheblicher Sichtbehinderung, sondern erst bei einer Sichtweite von unter 50 m eingeschaltet werden, andernfalls verkehrt sich ihr Zweck ins Gegenteil - der nachfolgende Verkehr wird geblendet. Fahrverhalten bei Nebel Nebelfahrten erfordern eine erhöhte Aufmerksamkeit des Fahrers. Es sollte jegliche Ablenkung vermieden werden. Das Tempo soll ebenfalls der Sichtweite angepasst werden. Hilfe für die richtige Geschwindigkeit bieten die Leitpfosten, die meist im Abstand von 50 m stehen. Sieht man nur einen Leitpfosten, darf man nicht schneller als 50 km/h fahren.
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