Aktuelles
Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!
So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.
Die Wahl der richtigen Fahrschule ist entscheidend
15.02.2017 | FAHRSCHUL-WISSENDen Führerschein zu machen, ist ein wichtiger Meilenstein im Leben. Doch während Eltern bei der Wahl der Grund- oder Sekundarschule für den Nachwuchs oft ausgiebig vergleichen, um garantiert die beste auszusuchen, gilt bei der Fahrschulwahl oft das Motto „Hauptsache billig“. Ein Fehler, weiß Fahrlehrer #userInhaber#. Anstatt sich nach dem scheinbar günstigsten Angebot zu richten, sollte man sich bei der Auswahl einer Fahrschule Zeit nehmen und verschiedene Anbieter einer persönlichen Prüfung unterziehen, rät der Inhaber der #userName#. Welche Fahrschule die bessere ist, kann man dabei nicht pauschal sagen. Entscheidend ist letztendlich das Verhältnis zwischen Fahrlehrer und -schüler. Wird der Ausbilder nicht ernst genommen oder gar abgelehnt, gilt das auch für den vermittelten Stoff. Nur wenn der Fahrlehrer mit dem Schüler auf einer Wellenlänge ist, wird das über verantwortungsvolles Verhalten Gelernte wirklich hängenbleiben und später im Straßenverkehr angewendet werden. #userInhaber# empfiehlt Fahrschulen deshalb, Interessenten eine kostenlose Theorie-Probestunde anzubieten. Auch die Gelegenheit, einmal testweise bei einer Übungsfahrt mit im Auto zu sitzen, kann hilfreich sein. Genausowenig wie die Chemie zwischen Fahrlehrer und -schüler lässt sich im voraus planen, wie lange jemand braucht, bis er zur Prüfung bereit ist. Angebote, den Führerschein garantiert nach einer festen Anzahl Übungsstunden in den Händen zu halten, sind deshalb Augenwischerei. „Fragen Sie sich bei so einer Fahrschule doch einmal nach, wie viele Schüler den Führerschein im ersten Anlauf schaffen“, schüttelt #userInhaber# den Kopf. „Auch wir bemühen uns, die Anzahl der Fahrstunden möglichst gering zu halten. Aber zur Prüfung wird bei uns erst zugelassen, wer wirklich in der Lage ist, sie zu bestehen – sonst zahlen die Schüler am Ende nämlich drauf.“ Die Fahrschule #userName# bietet kostenlose Probestunden, Kennenlern-Gespräche und Führungen durch ihren Fuhrpark an. Nähere Informationen gibt es bei #userInhaber# unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.
Mehr erfahren >So macht der Unterricht Spaß!
15.02.2017 | FAHRSCHUL-WISSENLieber Fahrfreund, findest Du Schule eher langweilig? Das muss nicht sein. Wer bei uns den Führerschein macht, weiß: Auch die Theoriestunden können richtig Spaß machen! Warum spannender Unterricht so wichtig ist und was eine gute Fahrschule noch ausmacht, erfährst Du in diesem Newsletter. Kaum etwas bietet mehr Spaß und Spannung als das Biken. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, Dich zum Motorrad-Führerschein anzumelden, damit Du noch in dieser Saison auf zwei Rädern durchstarten kannst. Lies gleich weiter und erfahre, wie Du das am besten anstellst! Gute Fahrt, egal auf wie viel Rädern, wünscht Dir Dein Team von der {fahrschule}
Mehr erfahren >Born to be wild: Der beste Vorsatz für 2017!
15.01.2017 | FAHRSCHUL-WISSENDer Motorradführerschein bringt neuen Schwung ins Leben „Du musst etwas in Deinem Leben ändern“: Zu dieser Jahreszeit schwebt dieser Gedanke besonders Vielen durch den Kopf. Aber was tun? Zum wiederholten Mal das Rauchen aufgeben? Dem Feierabendbier für eine Woche abschwören? Sich ein neues Jogging-Outfit zulegen, das dann doch wieder im Schrank verschwindet? Lohnender sind Ziele, die Spaß versprechen und eine spürbare Veränderung in den Alltag bringen. Dinge, die wir nicht glauben tun zu müssen, sondern die wir uns wirklich wünschen. Warum nicht beispielsweise von vier auf zwei Räder umsteigen, lässig am Berufsverkehr vorbeifahren, nicht mehr stundenlang nach Parkplätzen suchen und dazu noch Benzin sparen? „Die Freiheit auf dem Bike ist eine unglaubliche Erfahrung, die man unbedingt mal ausprobiert haben muss“, weiß Jürgen David,Inhaber der Fahrschule David GmbH. „Das fällt den meisten allerdings erst im Frühling ein, wenn es fast schon wieder zu spät ist, den Motorrad-Führerschein noch in der aktuellen Saison zu machen.“ Sein Rat ist deshalb: Schon in den Wintermonaten mit der theoretischen Ausbildung beginnen und bei den ersten warmen Sonnenstrahlen direkt in die Praxis einsteigen. 12 Sonderfahrten sind dabei nötig, die Zahl der Übungsfahrten variiert je nach Begabung und Vorkenntnissen. Normalerweise trägt eine gute Ausbildung dazu bei, Übungsfahrten zu reduzieren. Die Fahrschule David GmbH setzt hierbei vor allem auf Nähe zu den Schülern: „Fahrlehrer, die dem Motorrad nur im Auto hinterherfahren, gibt es bei uns nicht“, erklärt Jürgen David. „Hier werden Biker von leidenschaftlichen Bikern ausgebildet, die bei den Fahrstunden live dabei sind und wichtige Tipps und Tricks aus der Praxis vermitteln können.“ Wer jetzt bei einer auf Biker spezialisierten Fahrschule wie der Fahrschule David GmbH in die Theorie einsteigt, hat beste Chancen, spätestens im Sommer mit der eigenen Maschine durchzustarten, das Leben aus einem ganz neuen Blickwinkel zu sehen – und zu genießen! Fragen zum Motorrad-Führerschein beantwortet Fahrschule David GmbH gern unter der Durchwahl 0881-1233 oder direkt in der Fahrschule: Fahrschule David GmbH, Münchenerstr. 17, 82362 Weilheim.
Mehr erfahren >Direkt durchstarten in 2017!
15.01.2017 | FAHRSCHUL-WISSENLieber Fahrfreund, nach den Feiertagen kommt jetzt der Neujahrshänger? Tu was dagegen und nutze den Winter! Zum Beispiel indem Du Dich noch im Januar zum Führerschein der Klasse B anmeldest. So hast Du die Chance, gleich sicheres Fahren im Winter zu lernen. Oder Du fängst jetzt schon einmal mit der Theorie für den Motorrad-Führerschein an. Dann kannst du die ersten warmen Tage für die Praxis nutzen und voll in den Frühling durchstarten. Lies gleich weiter und erfahre, warum jetzt der richtige Zeitpunkt ist, mit dem Führerschein zu beginnen! Einen guten Start ins neue Jahr wünscht Dir Dein Team von der {fahrschule}
Mehr erfahren >Hoverboard´s... Das solltest Du wissen!
05.01.2017 | FAHRSCHUL-NEWSHoverboard´s... Das solltest Du wissen! Was ist eigentlich ein Elektro-Board (auch „Hoverboard“ oder „Hyper Board“ genannt)? Diese selbststabilisierenden zweirädrigen Fahrzeuge bestehen aus einer Trittfläche und zwei seitlich neben den Füßen angebrachten Rädern. Die Steuerung erfolgt durch Gewichtsverlagerung. Das Fahrzeug ist mit seiner integrierten elektronischen Balance-, Antriebs-, Lenk- und Verzögerungstechnik mit einem „Segway“ vergleichbar. Die Mobilitätshilfeverordnung, die den gesetzlichen Rahmen für die „Segways“ vorgibt, gilt jedoch nicht für diese Boards. Das solltest Du wissen: Es gelten die allgemeinen Bestimmungen der StVZO und FZV, sofern die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 6 km/h beträgt. Da diese Fahrzeuge konstruktionsbedingt die Zulassungsvorschriften über Sitz, Lenkung, Bremsen, Beleuchtung, Spiegel etc. nicht erfüllen können, dürfen diese Boards daher nur im abgegrenzten nichtöffentlichen Verkehr bewegt werden. Ansonsten droht eine Geldbuße und 1 Punkt. Die angebotenen Elektro-Boards haben eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 6 km/h und müssen pflichtversichert werden. Eine solche Versicherung wird jedoch nicht angeboten. Wer dennoch im öffentlichen Verkehr fährt macht sich strafbar nach § 6 PflVersG! Das Führen eines solchen Kraftfahrzeugs setzt außerdem eine Fahrerlaubnis voraus. Da dem Gesetzgeber diese Boards bei der Definition der Fahrerlaubnisklassen nicht bekannt waren, ist es schwierig, die konkrete Fahrerlaubnisklasse zu bestimmen. Die Boards könnten nach dem Gesetzeswortlaut sowohl unter die Kraftrad-Klassen AM, A1, A2, A, aber auch unter die Pkw-Klasse B fallen. Wer ohne die erforderliche Fahrerlaubnisklasse und trotz Verbotes, die Boards im öffentlichen Straßenraum zu benutzen, damit fährt, begeht zusätzlich eine Straftat nach § 21 StVG (Fahren ohne Fahrerlaubnis). Schäden, die beim Betrieb des Einrades verursacht werden, sind nicht von der privaten Haftpflichtversicherung erfasst. Sach- oder Personenschäden muss der Fahrer daher aus eigener Tasche erstatten. Euer Team von der Fahrschule David GmbH Quelle/Bild: ADAC
Mehr erfahren >Höhere Bußgelder, neue Verkehrswege!
02.01.2017 | FAHRSCHUL-NEWSHöhere Bußgelder, neue Verkehrswege! Ab sofort gelten einige neue Regeln für den Straßenverkehr, zum Januar kommen noch weitere hinzu. Am 14. Dezember 2016 traten einige Änderungen der Straßenverkehrsordnung in Kraft. Mit dem Jahreswechsel wird es noch weitere rechtliche Neuerungen für Verkehrsteilnehmer geben. Die wichtigsten verkehrsrechtlichen Änderungen in Europa im Überblick. Seit dem Inkrafttreten der Änderung der Straßenverkehrsordnung zum 14. Dezember 2016 gilt Folgendes: Radfahrer mit bestimmten Elektrorädern können auch Radwege nutzen – außerorts generell, innerorts, wenn dies mit einem neuen Hinweisschild freigegeben wird. Aufsichtspersonen dürfen Kinder mit Fahrrädern auf Gehwegen begleiten. Daneben können Kinder unter acht Jahren wählen, ob sie alternativ zum Gehweg einen baulich getrennten Fahrradweg benutzen. Vor Schulen, Kitas und Seniorenheimen kann nun auch auf Vorfahrts- und Durchgangsstraßen leichter Tempo 30 verhängt werden. Die Behörden müssen nicht mehr nachweisen, dass solche sensiblen Stellen Unfallschwerpunkte darstellen. Ab sofort ist ebenso geregelt, wo auf Autobahnen und großen Bundesstraßen eine Rettungsgasse für Polizei und Rettungskräfte gebildet werden muss. Schon bei stockendem Verkehr ist die Gasse bei mindestens zwei Streifen pro Richtung "zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen" frei zu halten – also auch bei mehr als drei Spuren zwischen der ganz linken und den Spuren daneben daneben. Änderungen in Deutschland ab 1. Januar 2017: Radfahrer müssen die Verkehrsampeln für den Fahrverkehr beachten, sofern keine besonderen Radfahrerampeln vorhanden sind. Bisher waren in solchen Situationen Fußgängerampeln verbindlich. Die Kfz-Hauptuntersuchung verteuert sich. Je nach Bundesland variiert die Höhe der Gebühren zwischen 35 Euro und 54,86 Euro. Neue Motorräder und Kleinkrafträder müssen ab Januar 2017 der Schadstoffnorm Euro 4 entsprechen. Bislang galt die Euro-3-Norm. Mit Euro 4 verringert sich der Schadstoffausstoß um mehr 50 Prozent. Ab 2017 gilt auch eine Maximal-Lautstärke für Motorräder mit mehr als 175 Kubikzentimetern Hubraum: Sie beträgt 80 dB(A). Beide Neureglungen sind nur für Erstzulassungen gültig. Ältere Motorräder genießen Bestandschutz. Auch im Ausland ändern sich einige Details im jeweiligen Verkehrsrecht zum 1. Januar: In Italien und in den Niederlanden werden die Bußgelder für Verstöße im Straßenverkehr angehoben. Wer in Italien ohne Freisprecheinrichtung telefoniert, dem droht künftig ein Führerscheinentzug von bis zu zwei Monaten. In Frankreich besteht für Motorradfahrer bereits seit dem 20. November 2016 eine Handschuhpflicht. Folgende Änderungen werden derzeit in Deutschland diskutiert. Sie werden wahrscheinlich im Laufe des Jahres 2017 in Kraft treten. Wann genau, ist noch unklar: Für 2017 ist weiter eine Gesetzesänderung beim Handyverbot am Steuer geplant, das künftig weitere Geräte wie beispielsweise Tablets umfassen soll. Zudem ist eine Erhöhung der Bußgelder für diese Verstöße in der Diskussion. Für kommendes Jahr soll außerdem das Carsharing-Gesetz in Kraft treten. Es definiert, was unter dem Begriff Carsharing-Fahrzeug zu verstehen ist und wie diese Fahrzeuge zu kennzeichnen sind. Auch sollen sie von Parkgebühren befreit werden können. Ein neues Verkehrsschild soll im Laufe des kommenden Jahres Carsharing-Parkflächen kennzeichnen. Das Gesetz schafft die Grundlage, um im Wege einer Verordnung den kommunalen Straßenverkehrsbehörden die Möglichkeit zu geben, separate Parkflächen für Carsharing-Fahrzeuge ausweisen zu können. Euer Team von der Fahrschule David GmbH Quelle/Bild: ADAC
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