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Wie geht es eigentlich richtig? Vorrang Fußgänger!

12.11.2016 | FAHRSCHUL-NEWSWie geht es eigentlich richtig? Vorrang  Fußgänger!

In der Praxis kommt es immer wieder zu Irritationen wann ich eigentlich Fußgänger vorlassen muss und wann nicht!

Grundsätzlich gilt es natürlich zuallererst zu beachten, dass ich im Zweifelsfall verpflichtet bin Rücksicht zu nehmen - soll heißen, auch wenn der Fußgänger keinen Vorrang hat, fahre Ihn bitte nicht um!

Die im Bild gezeigte Situation mit zwei Fußgängern, soll also erst mal für die rechtliche Klärung dienen:
Den in grün dargestellten Fußgänger musst Du nicht vorlassen, aber den in rot!


Grundlage des Ganzen ist, dass Du IMMER wenn Du ab/einbiegst JEDEN, der sich in, oder gegen Deine ursprüngliche Bewegungsrichtung geradeaus bewegt vorlassen musst (so z.B. beim Linksabbiegen auch den entgegenkommenden Verkehr)!

Aber auch beim Verlassen eines Kreisverkehres haben Fußgänger Vorrang (ja, auch ohne Zebrastreifen), so dass unter Umständen deshalb im Kreisverkehr gewartet werden muss.

Das praktische Problem ist, dass die Fußgänger sich oft nicht trauen und deshalb einfach stehen bleiben, es ist aber notwendig, dass Du trotzdem deutlich machst, dass Du ihn rüber lassen möchtest, wenn er dann winkt, o.ä. dann ist es okay zu fahren!

Grundsätzlich Vorrang haben Fußgänger auch beim Verlassen eines Grundstücks (auch Tankstellen), oder eines verkehrsberuhigten Bereichs und selbstverständlich am "Zebrastreifen"!

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