Aktuelles
Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!
So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.
Der Nebel des GRAUENS
09.10.2016 | FAHRSCHUL-NEWSFahren bei Nebel Nebel kommt plötzlich, das macht ihn für Autofahrer so gefährlich. Im Jahr 2015 ereigneten sich laut Statistischem Bundesamt 456 nebelbedingte Unfälle mit Personenschaden, dabei wurden 182 Menschen schwer verletzt. Wir haben die wichtigsten Tipps für Fahrten bei schlechten Sichtverhältnissen zusammengestellt. Fuß vom Gas und nicht überholen: Bei eingeschränkter Sicht sollten Sie grundsätzlich langsam und vorausschauend fahren und bremsbereit sein. Überholmanöver auf zweispurigen Landstraßen sind tabu. Mindestabstand ist gleich Geschwindigkeit: Diese Faustformel sollte bei Nebel befolgt werden. Das heißt, bei Tempo 50 sollte man mindestens 50 Meter Abstand zum Vordermann halten. Abblendlicht statt Fernlicht: Bei Nebel sollten Sie auf Fernlicht verzichten, es verschlechtert die Sicht noch zusätzlich – besser ist das normale Abblendlicht. Hilfreich sind auch Nebelscheinwerfer, die das Licht flach über die Straße streuen. Sie dürfen auch bei starkem Regen eingeschaltet werden und ergänzen das Standlicht ideal. Tagfahrlicht: Wann Autofahrer mit Tagfahrlicht fahren dürfen oder müssen, ist gesetzlich nicht geregelt. Im Herbst und Winter reicht das Tagfahrlicht aber meist nicht aus, weil auch tagsüber oft schlechte Sicht herrscht und die Dämmerung früher einsetzt. Dann muss der Fahrer auch bei Lichtautomatik das Abblendlicht manuell einschalten. Außerdem: Tagfahrleuchten befinden sich nur vorn, hinten bleibt das Auto unbeleuchtet. Nebelschlussleuchte anschalten: Bei Sichtweiten unter 50 Metern erlaubt der Gesetzgeber maximal 50 km/h. Erst dann dürfen Sie die Nebelschlussleuchte einschalten. Als Orientierung gelten die Leitpfosten am Straßenrand, die auf Landstraßen und Autobahnen im 50-Meter-Abstand stehen. Sobald die Sicht wieder besser wird, muss die Nebelschlussleuchte wieder abgeschaltet werden, um den Nachfolgeverkehr nicht zu blenden. Nebelfahrten sind anstrengend: Legen Sie eine Pause ein, wenn die Augen durch das lange Starren in die Nebelwand brennen. Wenn Sie auf auf einen Parkplatz fahren, sollten Sie besonders vorsichtig sein: Fußgänger sind im Dunst erst spät und schlecht zu sehen. Beleuchtung prüfen: Überprüfen Sie bei Pausen und Tankstopps die Scheinwerfer und Leuchten, beseitigen Sie Schmutz und Feuchtigkeit. Gegebenenfalls können Sie die Frontscheibe während der Fahrt mit dem Gebläse von innen freimachen. Scheiben säubern, Wischerblätter prüfen: Reinigen Sie die Scheiben von innen und außen regelmäßig. Wischerblätter, die von Frost und Eis stark in Mitleidenschaft gezogen wurden, müssen ausgewechselt werden. Wenn Scheibenwischer zu schmieren beginnen, deutet dies auf poröse Gummilippen hin, die Wischer sollten dann ebenfalls ausgetauscht werden.
Mehr erfahren >!!Herbstzeit ist Igelzeit!!
06.10.2016 | FAHRSCHUL-NEWSVorsicht, Igel: Das können Autofahrer tun Jedes Jahr werden Hunderttausende Igel überfahren. :((( Autofahrer können zum Schutz der putzigen Stacheltiere beitragen. Auf keinen Fall sollten sie sich aber selbst in Gefahr bringen. Anders als Wild kann der kleine Igel Autofahrern nicht gefährlich werden. Er hat nur eine Waffe: seine Stacheln. Wenn sich ein Igel bedroht fühlt, rollt er sich zu einer Kugel zusammen und bleibt liegen. Das tut er auch, wenn ein Auto kommt – und wird oft einfach überrollt.Viele, der unter Naturschutz stehenden Igel könnten verschont bleiben, wenn Autofahrer achtsam sind und folgende Punkte beherzigen: Igel kommen vor allem in der Nähe von Siedlungen mit Garten vor und sie sind auf nahezu allen Straßen außerhalb von Ortschaften anzutreffen. Igel sind überwiegend nachtaktiv und in den allermeisten Fällen allein unterwegs. Zusammengerollt sind Igel in etwa so groß wie ein Handball. Wenn Sie auf einen zufahren, können Sie versuchen, ihn zwischen die Räder zu nehmen. Natürlich nur, wenn dadurch keine Gefahr für Sie selbst oder andere entsteht. So bedauerlich jeder totgefahrene Igel ist – riskante Ausweichmanöver gefährden Menschen und sind unverhältnismäßig. Auch eine Vollbremsung, die zu einem Unfall führt (Auffahrunfall), bewerten Autoversicherungen als unverhältnismäßig. Es droht ein Verlust von Leistungsansprüchen. Wenn Sie ein Tier mit dem Reifen berühren, ist es nicht mehr zu retten. Auf keinen Fall sollten Sie versuchen, den Igel mitzunehmen – schon gar nicht nachts. Auf der Straße ist das lebensgefährlich!
Mehr erfahren >Horror an der Zapfsäule!!!
29.09.2016 | FAHRSCHUL-NEWSFalsch getankt! Was tun? Etwa 20.000 Mal jährlich rufen Autofahrer Hilfe, weil sie falsch getankt haben. Die Ursachen sind vielfältig. Wer mit dem falschen Sprit fährt, riskiert bei manchen Motoren gravierende Schäden. Wie reagiert man bei einer Fehlbetankung? Die wichtigsten Fakten und Tipps. Die Wahrscheinlichkeit, irrtümlich ein Diesel-Fahrzeug mit Benzin zu betanken, ist deutlich höher als umgekehrt. Denn die Diesel-Zapfpistole hat in der Regel einen größeren Durchmesser als die Benzin-Zapfpistole. Doch Vorsicht, das schützt nicht immer vor einer Fehlbetankung mit Diesel. Bei einigen Fahrzeugmodellen mit Benzinmotoren (zum Beispiel Chrysler 300 C, Citroen C1 und C4, Lexus IS 250 und RX 400H, Mazda 5, Mitsubishi Colt, Nissan 350 Z Roadster, Peugeot 107, Seat Toledo II, Skoda Octavia II, Smart forfour-Brabus, Toyota Aygo, VW Golf V) ist es grundsätzlich möglich, den Tank irrtümlich mit Diesel zu füllen. Fehlbetankt ist nicht gleich fehlbetankt. So reagieren Sie richtig: Benzin statt Diesel getankt: Motor nicht mehr starten! Wenn Sie bereits losgefahren sind, sofort anhalten und abschalten! In die Betriebsanleitung schauen: Bei älteren Dieselfahrzeugen (Wirbel- oder Vorkammer-Diesel, nicht Direkteinspritzer) sind wenige Liter Benzin zusammen mit einer Diesel-Restmenge meist nicht schädlich. Bei Common-Rail und Pumpe-Düse-Triebwerken (seit etwa 2000 auf dem Markt): unter keinen Umständen weiterfahren! Holen Sie Hilfe. Wurde der Motor nicht gestartet, kann es ausreichen, den Tank abpumpen zu lassen. Ist der Motor schon gelaufen, kann ein Austausch des gesamten Einspritzsystems einschließlich Hochdruckpumpe, Injektoren, Kraftstoffleitungen und Tank erforderlich sein. Das kostet meist einige Tausend Euro. Selbst wenn der Motor noch läuft, haben die Teile der Hochdruck-Einspritzanlage bereits Schaden genommen, weil Benzin sofort den dringend benötigten Diesel-Schmierfilm abwischt. Häufig ist ein Totalschaden der Dieselpumpe die Folge. Weit verbreitet ist der Irrglaube, etwas Benzin im Diesel schade nicht und könne im Winter sogar als Fließverbesserer benutzt werden. Das gilt heute nicht mehr. Grundsätzlich sollte im Winter bei keinem Fahrzeug Normalbenzin als Fließverbesserer zugemischt werden. Wenn die Temperaturen tatsächlich einmal so tief fallen sollten, dass auch Winterdiesel "versulzt", dann unbedingt strikt nach Bedienungsanleitung des Fahrzeuges vorgehen. Diesel statt Benzin getankt: Auch bei kleinen Mengen: Motor nicht mehr anlassen! Falls Sie in Bewegung sind, sofort anhalten und Motor ausschalten, in der Betriebsanleitung nachsehen. Wenn dort kein Hinweis zu finden ist, rufen Sie eine Werkstatt des Fahrzeugherstellers an. Je nach Motor und Menge des falschen Kraftstoffs kann man eventuell vorsichtig weiterfahren (und immer wieder richtigen Sprit nachtanken). Unter Umständen müssen Sie aber den Tank leerpumpen lassen. Schäden an der Einspritzanlage sind nicht auszuschließen. Benzin E10 statt Benzin E5 getankt: Unbedenklich, falls das Fahrzeug grundsätzlich für E10 freigegeben ist Andernfalls kann bereits eine einzige irrtümliche Tankfüllung mit E10 zu ernsten, nachhaltigen Schäden führen. Im Falle einer Fehlbetankung mit E10 sollten grundsätzlich die Hinweise des Fahrzeugherstellers beachtet werden. Es kann ausreichen, unverzüglich den Tank mit einer ethanolarmen Kraftstoffsorte (am besten Super Plus) zu füllen, um damit wieder ein möglichst unkritisches Ethanol-Mischungsverhältnis zu erreichen. Wurde der Tank randvoll mit E10 aufgefüllt, ist das Abpumpen des Kraftstoffes – je nach Fahrzeugherstellermaßgabe – erforderlich. Super statt Super Plus getankt: Motor abstellen und in der Betriebsanleitung nachsehen. Meist kann auf ein Abpumpen verzichtet werden, wenn man dem Motor keine hohe Leistung abverlangt (keine Höchstgeschwindigkeit, Bergauffahrt, Anhängelast) Tanken Sie sobald wie möglich den richtigen Kraftstoff nach. Beachten Sie die Bedienungsanleitung.
Mehr erfahren >Sicher fahren – jederzeit!
22.09.2016 | FAHRSCHUL-WISSENLieber Fahrfreund, hast Du schon einmal darüber nachgedacht, wie es war, als Deine Eltern den Führerschein gemacht haben? Auf moderne Medien und innovative Lernmethoden mussten sie damals noch verzichten. Was seitdem alles besser geworden ist, erfährst Du in diesem Newsletter. Der Sommer neigt sich dem Ende zu und bald müssen wir wieder mit veränderten Fahrbedingungen klarkommen. Bei schlechtem Wetter ist es wichtig, dass Du besonders vorsichtig fährst. In diesem Newsletter erfährst Du deshalb alles, was Du über das Fahren bei Regen, Schnee und Eis wissen musst. Eine sichere Fahrt durch die kalte Jahreszeit wünscht Dir Dein Team von der {fahrschule}
Mehr erfahren >Schönen guten Tag! Führerschein und Fahrzeugpapiere bitte!
20.09.2016 | FAHRSCHUL-NEWSWas tun bei einer Verkehrskontrolle? Für viele Verkehrsteilnehmer ist eine Polizeikontrolle unangenehm. Wir klären auf, welche Rechte und Pflichten Autofahrer in einer solchen Situation haben. Vor allem gilt: Ruhe bewahren. Bei Verkehrskontrollen müssen Autofahrer nicht jeder Aufforderung von Polizeibeamten nachkommen. Grundsätzlich gilt: Ruhe bewahren, bei der nächstmöglichen Gelegenheit anhalten und dies der Polizei durch Blinken oder langsameres Fahren anzeigen. Der Aufforderung, einem Polizeifahrzeug nachzufahren, sollte unbedingt Folge geleistet werden. Bei Missachtung drohen 70 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Bei der Kontrolle sollten sich Autofahrer immer so verhalten, dass sich die Polizisten nicht bedroht fühlen. Es wird geraten, nachts bei eingeschalteter Innenbeleuchtung im Auto zu warten, bis der Beamte den Autofahrer anspricht. Auf informative Fragen, etwa wo der Fahrer herkomme, muss man nicht antworten. Personalien müssen jedoch bekanntgegeben, Fahrzeugpapiere und Führerschein ausgehändigt werden. Bei Vorwürfen ggf. an den Anwalt wenden. Bei Verdacht auf eine Verkehrsstraftat oder Ordnungswidrigkeit muss sich der Autofahrer nicht zum Vorwurf äußern. Bleibt die Belehrung durch die Polizei hierüber aus, kann die Aussage des Fahrers später nicht oder nur sehr eingeschränkt gegen ihn verwendet werden. In jedem Fall sollte sich jeder überlegen, ob und wie er sich zu einem Vorwurf äußert. Oft empfiehlt es sich, darauf hinzuweisen, dass man erst juristischen Rat einholen möchte. Der Fahrer muss nicht mitwirken, wenn die Polizei das Fahrzeug technisch oder nach mitgeführten Gegenständen untersucht. Im Auto verbotene Gegenstände wie etwa „Radarwarner“ dürfen die Beamten sofort sicherstellen. Alkoholtest ist keine Pflicht. Außerdem ist niemand verpflichtet, einer Atemalkoholmessung oder einem Drogenschnelltest zuzustimmen. Verweigert dies der Fahrer, wird ihn die Polizei allerdings für die Blutabnahme zur nächsten Wache mitnehmen. Wer weder Alkohol noch Drogen konsumiert hat, sollte dem Test zustimmen, um so schnell wie möglich weiterfahren zu können. Fällt ein Verwarnungsgeld an, sind Autofahrer nicht gezwungen, an Ort und Stelle zu bezahlen. Bei einem Bußgeld ab 60 Euro – zum Beispiel für einen Rotlichtverstoß – muss die Polizei ein Bußgeldverfahren einleiten. Der Bescheid wird dann zugeschickt.
Mehr erfahren >FUN - LEARN -- Das Unterrichtskonzept !
16.09.2016 | FAHRSCHUL-NEWSFun- Learn mit Spaß durch die THEORIE ! Natürlich muß man bei uns auch lernen ! Aber es kommt doch immer daruf an wie ! Nur wer begeistert ist, lernt leichter und kann sich das Gelernte auch merken ! Mit unserem innovativen Lernkonzept sprechen wir alle Lerntypen an , dadurch entsteht nie Langeweile. Neugierig wie so etwas funktioniert ? Dann komm vorbei und lass Dich von uns darüber kostenlos informieren ! Wir freuen uns schon auf unseren nächsten Fun-Learn 7-Tages-Theorie-Kurs ! Euer Fahrschule-David-Team
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