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Aktuelles

Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!

So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.

Born to be wild: Der beste Vorsatz für 2017!

15.01.2017 | FAHRSCHUL-WISSEN

Der Motorradführerschein bringt neuen Schwung ins Leben „Du musst etwas in Deinem Leben ändern“: Zu dieser Jahreszeit schwebt dieser Gedanke besonders Vielen durch den Kopf. Aber was tun? Zum wiederholten Mal das Rauchen aufgeben? Dem Feierabendbier für eine Woche abschwören? Sich ein neues Jogging-Outfit zulegen, das dann doch wieder im Schrank verschwindet? Lohnender sind Ziele, die Spaß versprechen und eine spürbare Veränderung in den Alltag bringen. Dinge, die wir nicht glauben tun zu müssen, sondern die wir uns wirklich wünschen. Warum nicht beispielsweise von vier auf zwei Räder umsteigen, lässig am Berufsverkehr vorbeifahren, nicht mehr stundenlang nach Parkplätzen suchen und dazu noch Benzin sparen? „Die Freiheit auf dem Bike ist eine unglaubliche Erfahrung, die man unbedingt mal ausprobiert haben muss“, weiß Jürgen David,Inhaber der Fahrschule David GmbH. „Das fällt den meisten allerdings erst im Frühling ein, wenn es fast schon wieder zu spät ist, den Motorrad-Führerschein noch in der aktuellen Saison zu machen.“ Sein Rat ist deshalb: Schon in den Wintermonaten mit der theoretischen Ausbildung beginnen und bei den ersten warmen Sonnenstrahlen direkt in die Praxis einsteigen. 12 Sonderfahrten sind dabei nötig, die Zahl der Übungsfahrten variiert je nach Begabung und Vorkenntnissen. Normalerweise trägt eine gute Ausbildung dazu bei, Übungsfahrten zu reduzieren. Die Fahrschule David GmbH setzt hierbei vor allem auf Nähe zu den Schülern: „Fahrlehrer, die dem Motorrad nur im Auto hinterherfahren, gibt es bei uns nicht“, erklärt Jürgen David. „Hier werden Biker von leidenschaftlichen Bikern ausgebildet, die bei den Fahrstunden live dabei sind und wichtige Tipps und Tricks aus der Praxis vermitteln können.“ Wer jetzt bei einer auf Biker spezialisierten Fahrschule wie der Fahrschule David GmbH in die Theorie einsteigt, hat beste Chancen, spätestens im Sommer mit der eigenen Maschine durchzustarten, das Leben aus einem ganz neuen Blickwinkel zu sehen – und zu genießen! Fragen zum Motorrad-Führerschein beantwortet Fahrschule David GmbH gern unter der Durchwahl 0881-1233 oder direkt in der Fahrschule: Fahrschule David GmbH, Münchenerstr. 17, 82362 Weilheim.

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Hoverboard´s... Das solltest Du wissen!

05.01.2017 | FAHRSCHUL-NEWS

Hoverboard´s... Das solltest Du wissen! Was ist eigentlich ein Elektro-Board (auch „Hoverboard“ oder „Hyper Board“ genannt)? Diese selbststabilisierenden zweirädrigen Fahrzeuge bestehen aus einer Trittfläche und zwei seitlich neben den Füßen angebrachten Rädern. Die Steuerung erfolgt durch Gewichtsverlagerung. Das Fahrzeug ist mit seiner integrierten elektronischen Balance-, Antriebs-, Lenk- und Verzögerungstechnik mit einem „Segway“ vergleichbar. Die Mobilitätshilfeverordnung, die den gesetzlichen Rahmen für die „Segways“ vorgibt, gilt jedoch nicht für diese Boards. Das solltest Du wissen: Es gelten die allgemeinen Bestimmungen der StVZO und FZV, sofern die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 6 km/h beträgt. Da diese Fahrzeuge konstruktionsbedingt die Zulassungsvorschriften über Sitz, Lenkung, Bremsen, Beleuchtung, Spiegel etc. nicht erfüllen können, dürfen diese Boards daher nur im abgegrenzten nichtöffentlichen Verkehr bewegt werden. Ansonsten droht eine Geldbuße und 1 Punkt. Die angebotenen Elektro-Boards haben eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 6 km/h und müssen pflichtversichert werden. Eine solche Versicherung wird jedoch nicht angeboten. Wer dennoch im öffentlichen Verkehr fährt macht sich strafbar nach § 6 PflVersG! Das Führen eines solchen Kraftfahrzeugs setzt außerdem eine Fahrerlaubnis voraus. Da dem Gesetzgeber diese Boards bei der Definition der Fahrerlaubnisklassen nicht bekannt waren, ist es schwierig, die konkrete Fahrerlaubnisklasse zu bestimmen. Die Boards könnten nach dem Gesetzeswortlaut sowohl unter die Kraftrad-Klassen AM, A1, A2, A, aber auch unter die Pkw-Klasse B fallen. Wer ohne die erforderliche Fahrerlaubnisklasse und trotz Verbotes, die Boards im öffentlichen Straßenraum zu benutzen, damit fährt, begeht zusätzlich eine Straftat nach § 21 StVG (Fahren ohne Fahrerlaubnis). Schäden, die beim Betrieb des Einrades verursacht werden, sind nicht von der privaten Haftpflichtversicherung erfasst. Sach- oder Personenschäden muss der Fahrer daher aus eigener Tasche erstatten. Euer Team von der Fahrschule David GmbH Quelle/Bild: ADAC  

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Höhere Bußgelder, neue Verkehrswege!

02.01.2017 | FAHRSCHUL-NEWS

Höhere Bußgelder, neue Verkehrswege! Ab sofort gelten einige neue Regeln für den Straßenverkehr, zum Januar kommen noch weitere hinzu. Am 14. Dezember 2016 traten einige Änderungen der Straßenverkehrsordnung in Kraft. Mit dem Jahreswechsel wird es noch weitere rechtliche Neuerungen für Verkehrsteilnehmer geben. Die wichtigsten verkehrsrechtlichen Änderungen in Europa im Überblick. Seit dem Inkrafttreten der Änderung der Straßenverkehrsordnung zum 14. Dezember 2016 gilt Folgendes: Radfahrer mit bestimmten Elektrorädern können auch Radwege nutzen – außerorts generell, innerorts, wenn dies mit einem neuen Hinweisschild freigegeben wird. Aufsichtspersonen dürfen Kinder mit Fahrrädern auf Gehwegen begleiten. Daneben können Kinder unter acht Jahren wählen, ob sie alternativ zum Gehweg einen baulich getrennten Fahrradweg benutzen. Vor Schulen, Kitas und Seniorenheimen kann nun auch auf Vorfahrts- und Durchgangsstraßen leichter Tempo 30 verhängt werden. Die Behörden müssen nicht mehr nachweisen, dass solche sensiblen Stellen Unfallschwerpunkte darstellen. Ab sofort ist ebenso geregelt, wo auf Autobahnen und großen Bundesstraßen eine Rettungsgasse für Polizei und Rettungskräfte gebildet werden muss. Schon bei stockendem Verkehr ist die Gasse bei mindestens zwei Streifen pro Richtung "zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen" frei zu halten – also auch bei mehr als drei Spuren zwischen der ganz linken und den Spuren daneben daneben. Änderungen in Deutschland ab 1. Januar 2017: Radfahrer müssen die Verkehrsampeln für den Fahrverkehr beachten, sofern keine besonderen Radfahrerampeln vorhanden sind. Bisher waren in solchen Situationen Fußgängerampeln verbindlich. Die Kfz-Hauptuntersuchung verteuert sich. Je nach Bundesland variiert die Höhe der Gebühren zwischen 35 Euro und 54,86 Euro. Neue Motorräder und Kleinkrafträder müssen ab Januar 2017 der Schadstoffnorm Euro 4 entsprechen. Bislang galt die Euro-3-Norm. Mit Euro 4 verringert sich der Schadstoffausstoß um mehr 50 Prozent. Ab 2017 gilt auch eine Maximal-Lautstärke für Motorräder mit mehr als 175 Kubikzentimetern Hubraum: Sie beträgt 80 dB(A). Beide Neureglungen sind nur für Erstzulassungen gültig. Ältere Motorräder genießen Bestandschutz.   Auch im Ausland ändern sich einige Details im jeweiligen Verkehrsrecht zum 1. Januar: In Italien und in den Niederlanden werden die Bußgelder für Verstöße im Straßenverkehr angehoben.  Wer in Italien ohne Freisprecheinrichtung telefoniert, dem droht künftig ein Führerscheinentzug von bis zu zwei Monaten.  In Frankreich besteht für Motorradfahrer bereits seit dem 20. November 2016 eine Handschuhpflicht.    Folgende Änderungen werden derzeit in Deutschland diskutiert. Sie werden wahrscheinlich im Laufe des Jahres 2017 in Kraft treten. Wann genau, ist noch unklar: Für 2017 ist weiter eine Gesetzesänderung beim Handyverbot am Steuer geplant, das künftig weitere Geräte wie beispielsweise Tablets umfassen soll. Zudem ist eine Erhöhung der Bußgelder für diese Verstöße in der Diskussion. Für kommendes Jahr soll außerdem das Carsharing-Gesetz in Kraft treten. Es definiert, was unter dem Begriff Carsharing-Fahrzeug zu verstehen ist und wie diese Fahrzeuge zu kennzeichnen sind. Auch sollen sie von Parkgebühren befreit werden können. Ein neues Verkehrsschild soll im Laufe des kommenden Jahres Carsharing-Parkflächen kennzeichnen. Das Gesetz schafft die Grundlage, um im Wege einer Verordnung den kommunalen Straßenverkehrsbehörden die Möglichkeit zu geben, separate Parkflächen für Carsharing-Fahrzeuge ausweisen zu können. Euer Team von der Fahrschule David GmbH Quelle/Bild: ADAC  

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Zu Weihnachten Sicherheit verschenken

15.11.2016 | FAHRSCHUL-WISSEN

Ein Gutschein für den Führerschein Wer den alljährlichen Stress zur Adventszeit reduzieren will, sollte sich frühzeitig Gedanken über Weihnachtsgeschenke machen. Gerade für Teenager fällt es jedoch häufig schwer, sinnvolle Überraschungen zu finden, über die sie sich freuen, mit denen aber auch die Eltern glücklich sind. Da kommt die Gutschein-Aktion der Fahrschule David GmbH zur rechten Zeit: die Fahrschule David GmbH bietet allen, deren Kinder, Enkel oder auch Geschwister im nächsten Jahr mit dem Führerschein beginnen wollen, Geschenkgutscheine für die Ausbildung an. Und nicht nur das: Im Aktionszeitraum verdoppelt die Fahrschule David GmbH den jeweiligen Wert des Gutscheins! „Interessierte könen bei uns Gutscheine für 10, 25 oder 50 Euro kaufen, deren tatsächlicher Wert für den Beschenkten dann jeweils 20, 50 oder 100 Euro beträgt“, erläutert Fahrlehrer Jürgen David die Aktion. „Bei der Anmeldung zum Führerschein kann der Gutschein dann bei uns eingelöst werden – je einer pro neuem Fahrschüler.“ Die Aktion soll junge Menschen und ihre Eltern darin bestärken, bei der Fahrschulwahl auf Qualität zu achten. „Wer nur auf den Preis schaut, landet schnell bei einer Fahrschule, die verspricht, Schüler mit wenigen Fahrstunden zum Ziel zu bringen“, so Herr Jürgen David. „Wie viele Stunden jemand braucht, hängt jedoch ganz von den persönlichen Stärken und Schwächen ab. Jeder Schüler sollte genau so viele Stunden nehmen, wie nötig sind, um ihn zu einem sicheren und verantwortungsvollen Fahrer zu machen.“ Mit der Gutscheinaktion bietet die Fahrschule David GmbH Gelegenheit, die Kosten für die Ausbildung zu reduzieren, ohne dass dabei die Qualität leidet. Eine lohnenswerte Aktion, bei der alle gewinnen: Die Fahrschüler und ihre Eltern sparen bares Geld und auf unseren Straßen sind hoffentlich bald noch mehr sichere und verantwortungsbewusste Fahrer unterwegs! Infos zum Aktionszeitraum und natürlich die Gutscheine selber bekommen Sie in der Fahrschule: Fahrschule David GmbH, Münchenerstr. 17, 82362 Weilheim oder in den Filialen in Penzberg und Seeshaut. Fragen beantwortet das Team der Fahrschule David GmbH gern unter der Durchwahl 0881-1233 oder 08856/8309659.

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