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Aktuelles

Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!

So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.

Sicher fahren in der kalten Jahreszeit

15.10.2016 | FAHRSCHUL-WISSEN

Herbst und Winter bringen auch routinierte Autofahrer ins Schleudern Nasse Fahrbahn, plötzlicher Nebel oder Blitzeis: Fahren im Herbst und Winter ist eine Herausforderung. Nicht nur Fahranfängern machen die schlechten Straßenverhältnisse zu schaffen – auch für langjährige Autofahrer bergen Glätte und eingechränkte Sicht Gefahren. Weil schlechte Witterungsverhältnisse schon im Herbst auftreten können, ist es wichtig, sich rechtzeitig auf die kalte Jahreszeit vorzubereiten. „Winterreifen soll man bereits bei Temperaturen um +7° C aufziehen“, rät Pascal David, Inhaber der Fahrschule David GmbH. „Wer das vergisst und im Winter mit Sommerreifen fährt, riskiert einen Punkt in Flensburg und saftige Bußgelder.“ Der Herbst ist auch ein guter Zeitpunkt für einen gründlichen Check des Wagens. Neben den Reifen sollte man Öl- und Flüssigkeitsstände, Schläuche und Dichtungen sowie die Batterie überprüfen, Frostschutzmittel nachfüllen und den Eiskratzer schon einmal bereitlegen. Doch mit der richtigen Ausstattung ist es nicht getan. „Jetzt heißt es, die eigene Fahrweise an veränderte Straßenbedingungen anzupassen“, erklärt Fahrlehrer Pascal David. „Unsere Schüler bereiten wir deshalb intensiv auf längere Bremswege, rutschsicheres und vorausschauendes Fahren vor.“ Die Tipps, die Schüler der Fahrschule David GmbH bekommen, sollten sich auch routinierte Fahrer zu Herzen nehmen: „Liegt etwa Laub auf der Fahrbahn, heißt es runter vom Gas, denn die Straße kann dann in Verbindung mit Feuchtigkeit schnell zur Rutschbahn werden“, mahnt Inhaber Pascal David. „Auch bei Nebel fahren viele zu schnell. Beträgt die Sichtweite weniger als 50 Meter, sind höchstens noch 50 km/h erlaubt. Ist die Sicht noch schlechter, muss man die Geschwindigkeit selbstverständlich weiter drosseln.“ Wer sich im Herbst und Winter ans Steuer setzt, sollte genau wissen, was auf ihn zukommt und wie er darauf zu reagieren hat. Deshalb bietet die Fahrschule Fahrschule David GmbH zu Beginn der kalten Jahreszeit kostenlose Beratungen zur richtigen Fahrweise an. Nähere Informationen zur Fahrsicherheits-Beratung gibt es bei Fahrschule David GmbH unter der Durchwahl 0881-1233 oder direkt in der Fahrschule Fahrschule David GmbH, Münchenerstr. 17, 82362 Weilheim.

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!!Mission impossible - PARKEN!!

15.10.2016 | FAHRSCHUL-NEWS

Was Ihr über DAS PARKEN wissen solltet.... Freien Platz vor der Haustür blockieren, Lücke auf der linken Straßenseite nutzen, in zweiter Reihe halten: Wann kommt der Abschleppwagen und wann nicht? Auto abstellen, abschließen, weggehen. Eigentlich ganz einfach. Aber in der Praxis gibt es zum Thema Parken viele Vorschriften – der Teufel steckt manchmal im Detail. Wir haben zehn Fragen und Tipps zusammengestellt, die den (Park-)Alltag leichter machen.  Während der Besitzer eines Autos im Urlaub ist, wird ein mobiles Haltverbot aufgestellt. Darf er abgeschleppt werden? Ja, allerdings nicht sofort. Wenn das mobile Haltverbot-Schild aufgestellt wird, müssen Betroffene Zeit bekommen, um darauf zu reagieren. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat zum Beispiel entschieden, dass Autobesitzer eine Vorlaufzeit von mindestens drei Tagen haben.  Tipp: Wenn Ihr längere Zeit auf Reisen seid, solltet Ihr eine Vertrauensperson bitten, immer mal wieder nachzusehen und das Auto, wenn nötig, umzuparken.  Wie lange dürfen Wohnmobile und -wagen an der Straße abgestellt werden? Für zugelassene Wohnmobile mit bis zu 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht gibt es keine zeitlichen Beschränkungen für das Parken auf Stellflächen am Straßenrand. Anders sieht es bei abgekoppelten Wohnwagen aus, die häufig von ihren Besitzern zum "Überwintern" an der Straße abgestellt werden. Sie dürfen maximal 14 Tage am selben Ort stehen. 20 Euro Verwarnungsgeld werden hier sonst fällig.  Wie viel Abstand muss ich beim Parken zur nächsten Straßeneinmündung oder Kreuzung halten? Vor oder hinter Kreuzungen und Einmündungen müsst Ihr mit eurem Wagen fünf Meter Abstand von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten halten. Wer sich nicht daran hält, kann mit einem Bußgeld von bis zu 30 Euro belangt werden.  Darf ich in zweiter Reihe halten, wenn ich nur kurz Brötchen holen gehe? Nein. In zweiter Reihe darf nur im Ausnahmefall zum Be- und Entladen gehalten werden und das nicht länger als drei Minuten. Fälliges Bußgeld: 15 Euro, werden andere behindert sogar 20 Euro. Ausnahmen sind Taxis: Sie dürfen, wenn es die Verkehrslage zulässt, in zweiter Reihe stehen bleiben, um Fahrgäste ein- oder aussteigen zu lassen.   Ist es erlaubt, eine Parklücke mit Stühlen oder anderen Gegenständen zu reservieren? Nein. Wer einen speziellen Parkraum dringend, z.B. für einen Umzug, benötigt, kann bei der Stadtverwaltung ein mobiles Haltverbot beantragen. Bei der Parkplatzsuche gilt, dass immer derjenige Vorrang hat, der die Lücke "zuerst unmittelbar erreicht". Übrigens: Es ist auch verboten, Parklücken mit Hilfe von Personen zu blockieren. Aber Vorsicht vor Selbstjustiz. Wer jemanden mit dem Auto aus der Lücke drängelt, ist wegen Nötigung dran.   Darf ich mit meinem Motorrad auf dem Gehweg parken? Nein, das ist verboten. Motorräder und Roller müssen Pkw-Parkplätze nutzen. Auf dem Gehweg drohen Verwarnungsgelder von 10 Euro, bei Behinderung bis zu 35 Euro. Ausnahmen gelten auf eigens gekennzeichneten Parkflächen für motorisierte Zweiradfahrer. Übrigens: Teilen sich zwei Biker einen Parkplatz, für den ein Parkschein benötigt wird, müssen beide ein Ticket lösen.   Stimmt es, dass in engen Straßen nicht gegenüber von Einfahrten geparkt werden darf? Ja. Nach § 12 Abs. 3 der StVo ist das Parken in schmalen Straßen gegenüber von Grundstücksein- und -ausfahrten verboten. Das Ein- und Ausfahren muss möglich sein, ohne dass der Fahrer gezwungen ist, umständlich zu rangieren. Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem Streitfall entschieden, dass 3,5 Meter Restbreite der Straße nicht zum Rangieren ausreichen (VRS 55, 459).  Wie stelle ich die Parkscheibe richtig ein? Die eingestellte Uhrzeit muss immer auf die nächste halbe oder volle Stunde aufgerundet werden. Also selbst wenn das Auto zum Beispiel um 16.02 Uhr abgestellt wird, darf der Fahrer die Parkscheibe auf 16.30 Uhr stellen. Das Weiterdrehen der Parkuhr nach Ende der erlaubten Parkzeit ist verboten. Das gilt erst recht für eine "mitlaufende Parkscheibe", bei der sich die eingestellte Uhrzeit automatisch weiterdreht.  Darf ich am linken Straßenrand parken? In der Regel nein. Es gibt jedoch drei Ausnahmen: in Einbahnstraßen, in Fällen, wo am rechten Fahrbahnrand Straßenbahnschienen verlaufen und in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325.1). Verstöße kosten zwischen 15 und 35 Euro – je nachdem, ob eine Behinderung vorliegt.  Warum braucht man auf immer mehr Supermarktparkplätzen eine Parkscheibe? Die Parkplatzbetreiber möchten sicherstellen, dass nur Kunden dort parken, und das nur für die Zeit des Einkaufs. Da es sich um Privatgrund handelt, müssen sich Betroffene an die Regeln halten. Diese müssen sichtbar angebracht werden, z.B. an der Zufahrt zum Parkplatz. Pkw ohne Parkscheibe bzw. mit überschrittener Zeit können dann auch abgeschleppt oder mit Vertragsstrafen belegt werden. 

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At the car wash, yeah.....

11.10.2016 | FAHRSCHUL-NEWS

    Anleitung: Auto selbst waschen Wer nicht in die Waschstraße oder -anlage fahren will, kann sein Auto problemlos auch selbst waschen. Doch Vorsicht – dies ist nicht überall erlaubt. Was Ihr beachten solltet und wie die Rechtslage ist, erfahrt Ihr hier!!!  Unsere Tipps zur Autowäsche:  Außenreinigung:  - Zunächst solltet Ihr grobe Verschmutzungen und Dreck mit der Hand entfernen (z.B. Blätter, die im Motorraum vor der Windschutzscheibe liegen). - Vogelkot, Insekten, Baumharz, etc. sollte man möglichst umgehend beseitigen, da sie auf Dauer den Lack angreifen können.  - Danach beginnt Ihr mit der eigentlichen Außenreinigung. Mit dem Hochdruckreiniger lassen sich Salz, Sand und grober Dreck am einfachsten entfernen. Die Vorbehandlung ist wichtig, damit bei der anschließenden Reinigung der Lack nicht mit kleinen Sandkörnern zerkratzt wird.  Wichtig dabei: Haltet mindestens 30 Zentimeter Abstand zu allen Fahrzeugteilen, sonst werden sie leicht beschädigt. - Mit Schwamm, Autoshampoo und lauwarmem Wasser könnt Ihr nun das Auto waschen. - Anschließend den Lack mit einem Fensterleder oder Mikrofasertuch trockenreiben. Dabei auch auf die Einstiege achten, denn diese sind häufig besonders schmutzig. >_<   Räder und Felgen   - Mit einem Hochdruckreiniger (nicht über 60 Grad warm) lassen sich Räder und Felgen am einfachsten vorbehandeln, danach mit Schwamm und Shampoo reinigen. - Für hartnäckigen Schmutz könnt Ihr auch Felgenreiniger verwenden: Dabei genau auf die Herstellerangaben achten. Den Reiniger danach abspülen und evtl. nochmals mit dem Schwamm nacharbeiten.  - Innen lassen sich Felgen natürlich nur reinigen, wenn man die Räder abmontiert.   Kunststoffleisten und Türgummis   - Kunststoffleisten nach dem Reinigen mit Kunststoffpflegemittel behandeln, dieses frischt die Farben wieder auf. - Türgummis lassen sich am besten mit speziellen Gummipflegestiften/-mitteln behandeln: Das ist vor allem wichtig, wenn Ihr das Auto winterfest machen wollt, denn so werden die Türgummis vor dem Austrocknen geschützt.   Rechtliches   Fahrzeugwäsche auf öffentlichem Grund  Bei einer Fahrzeugwäsche auf öffentlichem Grund steht meist nicht nur die kommunale Satzung entgegen, sondern das Waschen stellt als solches eine unzulässige und damit genehmigungspflichtige Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraums dar. In der Straßenverkehrsordnung ist außerdem das Verbot verankert, dass die Straße nicht beschmutzt oder benetzt werden darf, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. Je nach Örtlichkeit (Kurve) und Temperatur (Glatteisbildung) kann dies bei der Fahrzeugwäsche erfüllt sein. Fahrzeugwäsche auf Privatgrund  Das Waschen von Fahrzeugen auf Privatgrund ist nur dann zulässig, wenn das entstehende Abwasser nicht in die Kanalisation bzw. ein offenes benachbartes Gewässer gelangt, sondern auf dem Grundstück selbst absickert. Dabei ist Folgendes zu beachten – soweit die örtliche Satzung das Waschen nicht bereits generell untersagt:  Fahrzeug darf nur mit klarem Wasser und z.B. Schwämmen, Bürsten (keine Dampfstrahler o.ä.) gereinigt werden, chemische Reinigungsmittel sind untersagt. Motorwäsche ist verboten. Fahrzeugwäsche in Wasserschutzgebieten ist generell verboten.   Unsere Empfehlung: Da sich bei der Autowäsche nicht nur Reinigungsmittel, sondern auch gelöstes Öl und Ruß im Abwasser sammeln kann, empfehlen wir, Autos und Krafträder nur in hierfür zugelassenen Waschanlagen bzw. auf -plätzen zu reinigen, weil diese Einrichtungen über ein grundwasserschonendes Reinigungssystem verfügen.

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Der Nebel des GRAUENS

09.10.2016 | FAHRSCHUL-NEWS

Fahren bei Nebel Nebel kommt plötzlich, das macht ihn für Autofahrer so gefährlich. Im Jahr 2015 ereigneten sich laut Statistischem Bundesamt 456 nebelbedingte Unfälle mit Personenschaden, dabei wurden 182 Menschen schwer verletzt. Wir haben die wichtigsten Tipps für Fahrten bei schlechten Sichtverhältnissen zusammengestellt. Fuß vom Gas und nicht überholen: Bei eingeschränkter Sicht sollten Sie grundsätzlich langsam und vorausschauend fahren und bremsbereit sein. Überholmanöver auf zweispurigen Landstraßen sind tabu.  Mindestabstand ist gleich Geschwindigkeit: Diese Faustformel sollte bei Nebel befolgt werden. Das heißt, bei Tempo 50 sollte man mindestens 50 Meter Abstand zum Vordermann halten.  Abblendlicht statt Fernlicht: Bei Nebel sollten Sie auf Fernlicht verzichten, es verschlechtert die Sicht noch zusätzlich – besser ist das normale Abblendlicht. Hilfreich sind auch Nebelscheinwerfer, die das Licht flach über die Straße streuen. Sie dürfen auch bei starkem Regen eingeschaltet werden und ergänzen das Standlicht ideal. Tagfahrlicht: Wann Autofahrer mit Tagfahrlicht fahren dürfen oder müssen, ist gesetzlich nicht geregelt. Im Herbst und Winter reicht das Tagfahrlicht aber meist nicht aus, weil auch tagsüber oft schlechte Sicht herrscht und die Dämmerung früher einsetzt. Dann muss der Fahrer auch bei Lichtautomatik das Abblendlicht manuell einschalten.  Außerdem: Tagfahrleuchten befinden sich nur vorn, hinten bleibt das Auto unbeleuchtet.  Nebelschlussleuchte anschalten: Bei Sichtweiten unter 50 Metern erlaubt der Gesetzgeber maximal 50 km/h. Erst dann dürfen Sie die Nebelschlussleuchte einschalten. Als Orientierung gelten die Leitpfosten am Straßenrand, die auf Landstraßen und Autobahnen im 50-Meter-Abstand stehen. Sobald die Sicht wieder besser wird, muss die Nebelschlussleuchte wieder abgeschaltet werden, um den Nachfolgeverkehr nicht zu blenden.  Nebelfahrten sind anstrengend: Legen Sie eine Pause ein, wenn die Augen durch das lange Starren in die Nebelwand brennen. Wenn Sie auf auf einen Parkplatz fahren, sollten Sie besonders vorsichtig sein: Fußgänger sind im Dunst erst spät und schlecht zu sehen. Beleuchtung prüfen: Überprüfen Sie bei Pausen und Tankstopps die Scheinwerfer und Leuchten, beseitigen Sie Schmutz und Feuchtigkeit. Gegebenenfalls können Sie die Frontscheibe während der Fahrt mit dem Gebläse von innen freimachen. Scheiben säubern, Wischerblätter prüfen: Reinigen Sie die Scheiben von innen und außen regelmäßig. Wischerblätter, die von Frost und Eis stark in Mitleidenschaft gezogen wurden, müssen ausgewechselt werden.  Wenn Scheibenwischer zu schmieren beginnen, deutet dies auf poröse Gummilippen hin, die Wischer sollten dann ebenfalls ausgetauscht werden.  

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!!Herbstzeit ist Igelzeit!!

06.10.2016 | FAHRSCHUL-NEWS

Vorsicht, Igel: Das können Autofahrer tun   Jedes Jahr werden Hunderttausende Igel überfahren.          :(((     Autofahrer können zum Schutz der putzigen Stacheltiere beitragen. Auf keinen Fall sollten sie sich aber selbst in Gefahr bringen.  Anders als Wild kann der kleine Igel Autofahrern nicht gefährlich werden. Er hat nur eine Waffe: seine Stacheln. Wenn sich ein Igel bedroht fühlt, rollt er sich zu einer Kugel zusammen und bleibt liegen. Das tut er auch, wenn ein Auto kommt – und wird oft einfach überrollt.Viele, der unter Naturschutz stehenden Igel könnten verschont bleiben, wenn Autofahrer achtsam sind und folgende Punkte beherzigen: Igel kommen vor allem in der Nähe von Siedlungen mit Garten vor und sie sind auf nahezu allen Straßen außerhalb von Ortschaften anzutreffen. Igel sind überwiegend nachtaktiv und in den allermeisten Fällen allein unterwegs.  Zusammengerollt sind Igel in etwa so groß wie ein Handball. Wenn Sie auf einen zufahren, können Sie versuchen, ihn zwischen die Räder zu nehmen. Natürlich nur, wenn dadurch keine Gefahr für Sie selbst oder andere entsteht. So bedauerlich jeder totgefahrene Igel ist – riskante Ausweichmanöver gefährden Menschen und sind unverhältnismäßig. Auch eine Vollbremsung, die zu einem Unfall führt (Auffahrunfall), bewerten Autoversicherungen als unverhältnismäßig. Es droht ein Verlust von Leistungsansprüchen.  Wenn Sie ein Tier mit dem Reifen berühren, ist es nicht mehr zu retten. Auf keinen Fall sollten Sie versuchen, den Igel mitzunehmen – schon gar nicht nachts. Auf der Straße ist das lebensgefährlich!             

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