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Ein Licht im Trüben....

22.10.2016 | FAHRSCHUL-NEWSEin Licht im Trüben....

Zusätzlicht bei Nebel: Das sind die Regeln

Trotz guter Fahrschulausbildung wissen viele nicht, wann sie die Nebelschlussleuchte und die Nebelscheinwerfer ein- oder ausschalten müssen. Wir haben die Antworten auf die häufigsten Fragen zusammengetragen:

Wann darf ich die Nebelscheinwerfer einschalten?

Die Nebelscheinwerfer, also die zusätzlichen Leuchten nach vorne, dürft Ihr immer dann einschalten, wenn die "Voraussetzungen für die Benutzung von Abblendlicht am Tag gegeben sind". Und das ist dann der Fall, wenn Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich behindern und die Sichtweite nur eine gewisse Anzahl an Metern beträgt. 

Auf der Autobahn gilt: bei einer Sichtweite von weniger als 150 Metern solltet Ihr die Zusatzscheinwerfer einschalten. Außerorts ist das bei einer Sichtweite von unter 100 bis 120 Metern der Fall.Innerorts gilt eine Sichtweite von 60 bis 70 Meter als Grenze. Wenn das Fahrzeug mit zwei Nebelscheinwerfern ausgestattet ist und diese eingeschaltet sind, dann darf anstatt des Abblendlichts zusätzlich das Standlicht benutzt werden.

Wie sieht es bei den Schlusslichtern aus?

Für die Nebelschlussleuchte gelten strengere Regeln als für die Nebelscheinwerfer. Die darf nämlich erst bei einer Sichtweite von unter 50 Metern eingeschaltet werden. Sie dient dazu, den nachfolgenden Verkehr zu warnen. Wird die Leuchte bei besserer Sicht eingesetzt, verkehrt sich der Effekt ins Gegenteil und der nachfolgende Verkehr wird geblendet. Die Distanz von 50 Metern könnt Ihr übrigens gut an den Leitpfosten ablesen – die sind in exakt diesem Abstand aufgestellt.

Muss ich Nebelscheinwerfer und Schlussleuchten einsetzen?

Nein, eine Pflicht zur Nutzung der Nebelscheinwerfer und Schlussleuchten besteht nicht. Ihr müsst sie aber wieder ausschalten, sobald sich die Sichtverhältnisse bessern. Fahrt Ihr dennoch weiterhin mit Nebelschlussleuchte oder -scheinwerfer, kann Euch das 20 Euro Bußgeld kosten. Kommt es zu einem Unfall, müsst Ihr sogar 35 Euro zahlen.

Kann ich Nebelscheinwerfer auch bei normalem Wetter nutzen?

Nein, die Nebelscheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn es wirklich erhebliche Sichtbehinderungen gibt. Also Nebel, Schneefall oder Regen mit Sichtweiten von 100 bis 120 Metern außerorts und 150 Metern auf Autobahnen.

 

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